AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Innovista Software GmbH
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgrundlagen
§ 3 Leistungen
§ 4 Fristen
§ 5 Kooperationspflichten
§ 6 Abnahme
§ 7 Vergütung
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftung
§ 10 Urheberrechte und Rechtseinräumung
§ 11 Widerrufsvorbehalt
§ 12 Geheimhaltung
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
§ 14 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
1. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Besteller und uns gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Wir behalten uns das Recht vor diese Bedingungen zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderung beziehungsweise der Zustellung der neuen Geschäftsbedingungen an den Besteller werden dieses sofort wirksam, sofern der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben hat.
§ 2 Vertragsgrundlagen
1. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung sind diese verbindlich. Vertragliche Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Besteller und uns bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen gelten als nicht geschlossen.
2. Mit der Auftragsvergabe erklärt der Besteller, dass er die von uns erstellte Angebotskonzeption und die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlagen für den Vertrag anerkennt.
§ 3 Leistungen
1. Der Leistungsumfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus unserem Leistungsangebot, den mit dem Besteller individuell vereinbarten Arbeiten und dem daraus resultierenden schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
2. Vom Besteller gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung sind schriftlich zu vereinbaren und werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Wir können die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Besteller zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Leistung nicht zustande, so werden wir den Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen ausführen.
3. Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung bzw. Ergänzung des Leistungsgegenstandes.
§ 4 Fristen
1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, wir haben einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt. Sie Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten; Wir haben gegenüber dem Besteller nur dafür einzustehen, dass Bestellungen beim Dritten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
2. Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne unser Verschulden, Nichtbelieferung von Zulieferern), daran gehindert sind, die Leistung zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem wir auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Bestellers warten.
3. Wir geraten nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.
4. Hat der Besteller eine Störung der Leistungserbringung zu vertreten, so sind wir berechtigt, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Kooperationspflichten
1. Der Besteller und wir benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme von Weisungen.
2. Der Besteller wir uns alle Informationen, die zur vertragsmäßigen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.
§ 6 Abnahme
1. Nach jeder Lieferung und Leistung sind wir berechtigt, vom Besteller eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung ist binnen drei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben und kann nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist. Die Vertragsgemäßheit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.
2. Diese Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als gegeben, wenn der Besteller die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z. B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
3. Der Besteller hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.
§ 7 Vergütung
1. Unsere Forderungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
4. Für alle Leistungen können wir nach Vereinbarung mit dem Besteller eine Vorauszahlung bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, beginnen wir erst nach der Gutschrift mit der Leistungserbringung. Bis zu dem Zeitpunkt ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
5. Fremdkosten Dritter können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
6. Die Vergütung von Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
7. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Druckausführung, Lithographie, Mediaschaltungen, Webhosting, Versand u. ä.) werden durch uns in Rechnung gestellt.
8. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internetanwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Wir übernehmen insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
3. Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung. Dienstleistungen können von uns wiederholt werden. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch Überlassen einer neuen Version der Anwendung oder dadurch, dass wir de Besteller Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nachbesserung eine völlige Beseitigung von Fehlern möglich. Eine neue Anwendungsversion ist vom Besteller auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.
4. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat er Besteller das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadenersatzansprüche gilt § 9. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten, sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
1. Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) leisten wir nur wie folgt:
a) Bei Vorsatz haften wir in voller Höhe
b) Im Falle grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir in Höhe des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Sorgfaltspflicht oder die nicht vorliegende Eigenschaft verhindert werden sollte, begrenzt auf das doppelte der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung
c) Für Verzug oder Unmöglichkeit haften wir bei mittlerer Fahrlässigkeit, bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit, auf Ersatz des Schadens, der typisch und bei Vertragsabschluß voraussehbar war begrenzt auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung.
2. Der Besteller stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von uns auf den vom Besteller zur Verfügung gestellten Vorlage beruht.
3. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen wird von uns nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
4. Der Besteller übernimmt mit der Abnahme der Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Wir übernehmen für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Besteller durch seine eigenen Rechtsberater.
5. Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
§ 10 Urheberrechte und Rechtseinräumung
1. Die von uns erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.
2. Der Besteller erhält im Rahmen der Vertrages die umfassende und nicht ausschließliche Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.
a) Der Besteller darf die Anwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Eine Vervielfältigung der Anwendung und der Vertrieb über dieses Maß hinaus, ist ihm untersagt. Es ist dem Besteller jedoch erlaubt, in der Anwendung Textkorrekturen vorzunehmen und gegebenenfalls Bilder auszutauschen. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eignen Zwecke des Bestellers genutzt werden.
b) Der Besteller ist nur dann berechtigt, zur Herstellung der Interoperabilität der Anwendungen diese zu dekompilieren, wenn wir trotz schriftlicher Anfrage des Bestellers die zur Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt haben.
c) Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind untersagt. Es ist dem Besteller nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.
3. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes und der Entwicklungsdokumentation.
4. Überlässt der Besteller uns im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Besteller stellt uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
5. Der Besteller ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns berechtigt, die von uns erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch uns in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form können wir Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von uns bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
6. Wir sind berechtigt, in allen von uns erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der uns als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Besteller nicht entfernt werden.
7. Der Besteller erteilt uns ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz für die Eigenwerbung zu verwenden.
§ 11 Widerrufsvorbehalt
1. Der Besteller ist bereits vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.
2. Wir können die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, die Nutzungsbeschränkungen für die Anwendung nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auf auch schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterläst.
3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Besteller alle Lieferungen und Leistungen herauszugeben und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist uns gegenüber schriftlich zu versichern.
§ 12 Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartnerzugehenden oder bekannt werdenden Information und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
2. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Bestellers gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an der Software und den Befugnissen des Bestellers gemäß § 10.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist unser Firmensitz, sofern das Gesetz keinen andren Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
§ 14 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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